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Schweizer, österreichische und deutsche Staatsangehörige benötigen
zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum
ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft im Heimatland zu
beantragen.
Wenn Ausflüge und Fahrten in den Libanon und/oder Jordanien geplant
sind, sollte hierfür um ein Visum mit mehrfacher Ein- und Ausreise
(multiple entry) eingereicht werden.
Benötigt wird ein Reisepass, bei Einreise noch mindestens sechs
Monate gültig sein muss.
Eine
Erteilung an der Grenze ist nur für Einzel- und Gruppenreisende
möglich, deren Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner
zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses
Visum.
Mit
einem israelischen Einreisestempel (der auch bei der Einreise über
den Yassir Arafat Airport in Gaza, oder am
Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder
Grenzübergang Taba/Sinai zu Ägypten
angebracht wird) bzw. einem Ein- oder Ausreisestempel der
ägyptischen bzw. jordanischen Behörden an den Grenzstellen zu Israel
oder einem israelischen Visum im Reisepass ist die Einreise nicht
möglich und führt zur Verweigerung der Einreise nach Syrien oder
Libanon, auch wenn ein gültiges Visum im Pass eingetragen ist, oder
der Tourist auf der Liste eines Gruppenvisas angeführt ist.
Jeder Tourist muss bei der Ausreise auf einem Land-Grenzübergang
eine Ausreisegebühr von SYP 500.00 pro Person bezahlen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei
einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische
Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen
Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt
verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im
Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage
(Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel
möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs,
Studium) nachgewiesen werden.
Besondere Zollvorschriften
Die
Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss
bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei
Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die
Einfuhr von professionellen und semiprofessionellen Aufnahmegeräten und Videokameras unterliegt
gesonderten Regelungen (Interview bzw. Drehgenehmigung, erteilt
durch das Informationsministerium). Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning
System)- Geräten sollte verzichtet werden, da diese bei der Einreise
konfisziert werden können.
Die
Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend
zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen
historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meist
um Fälschungen handelt. Als Altertum gilt, was älter als 70 Jahre
ist.
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